Querschnitt zu den Managementsystemnormen im Ordner
Quellen sind die PDFs im Arbeitsordner. Diese Texte vergleichen sie. Sie ziehen die Anforderungen nicht zu einem gemeinsamen Soll zusammen.…
Leggi l'articoloLettura trasversale delle norme sui sistemi di gestione
Questo articolo è per ora disponibile solo in tedesco.
Für: V, IA
Quelle: Abschnitt 10 von ISO 9001:2026, ISO 14001:2026, ISO 45001:2018, ISO/IEC 27001:2022 und ISO/IEC 42001:2023.
Die Gliederung ist nicht in allen Ausgaben dieselbe. ISO 9001:2026 und ISO 14001:2026 haben 10.1 fortlaufende Verbesserung und 10.2 Nichtkonformität und Korrekturmaßnahme. Einen Abschnitt 10.3 haben diese beiden Ausgaben nicht. ISO/IEC 27001:2022 und ISO/IEC 42001:2023 haben ebenfalls 10.1 und 10.2. ISO 45001:2018 hat 10.1 allgemein, 10.2 Vorfall, Nichtkonformität und Korrekturmaßnahme, und 10.3 fortlaufende Verbesserung.
ISO 9001:2026. 10.1 verlangt, Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit fortlaufend zu verbessern. Die Organisation muss die Ergebnisse der Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung und die Ergebnisse der Managementbewertung berücksichtigen, um Chancen zu bestimmen, und diese Chancen als Teil der fortlaufenden Verbesserung behandeln. Die Maßnahmen müssen einschließen: Prozesse, Produkte und Dienstleistungen verbessern; künftige Bedürfnisse und Erwartungen behandeln; unerwünschte Wirkungen korrigieren, verhindern oder vermindern. 10.1 verlangt keine eigene dokumentierte Information. 10.2 verlangt, wenn eine Nichtkonformität auftritt: reagieren und, soweit zutreffend, lenken und korrigieren und die Folgen behandeln; die Notwendigkeit von Maßnahmen bewerten, um die Ursachen zu beseitigen, durch Überprüfung, Bestimmung der Ursachen und Bestimmung, ob ähnliche Nichtkonformitäten bestehen oder auftreten können; jede nötige Maßnahme umsetzen; die Wirksamkeit überprüfen; die bei der Planung bestimmten Risiken und Chancen aktualisieren, falls nötig; das System ändern, falls nötig. Korrekturmaßnahmen müssen den Wirkungen der aufgetretenen Nichtkonformitäten angemessen sein. Die Anmerkung sagt, Kundenbeschwerden könnten eine Quelle sein. „Can“. Korrekturmaßnahme ist 3.17: die Ursache beseitigen und ein erneutes Auftreten verhindern. Die Anmerkung stellt die vorbeugende Maßnahme daneben. Einen Abschnitt mit dieser Überschrift hat Abschnitt 10 nicht. „Correction“ ist in Abschnitt 3 nicht definiert. Die Ausführung steht in 9001-24.
ISO 14001:2026. 10.1 verlangt, Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit fortlaufend zu verbessern, um die Umweltleistung zu verbessern, indem Verbesserungsmöglichkeiten bestimmt werden, mit Verweis auf Abschnitt 9 und 10.2, und indem die nötigen Maßnahmen umgesetzt werden, um die beabsichtigten Ergebnisse zu erreichen. 10.2 verlangt zu reagieren und, soweit zutreffend, zu lenken und zu korrigieren und die Folgen zu behandeln, einschließlich der Minderung nachteiliger Umweltauswirkungen. Die weiteren Punkte sind Überprüfung, Ursachen, ähnliche Nichtkonformitäten, Umsetzung, Wirksamkeitsprüfung und Änderung des Systems, falls nötig. Einen Punkt, die bei der Planung bestimmten Risiken und Chancen zu aktualisieren, enthält 10.2 dieser Ausgabe nicht. Korrekturmaßnahmen müssen der Bedeutung der Wirkungen angemessen sein, einschließlich der Umweltauswirkungen. A.10.2 sagt als Hinweis, der Gedanke der vorbeugenden Maßnahme sei in 4.1 und 6.1.4 aufgenommen. Die Ausführung steht in 14001-17.
ISO 45001:2018. Vorfall, 3.35, ist ein Vorkommnis aus der Arbeit oder während der Arbeit, das zu Verletzungen und Erkrankungen führt oder führen könnte. Anmerkung 3:
Obwohl ein Vorfall im Zusammenhang mit einer oder mehreren Nichtkonformitäten stehen kann, kann ein Vorfall auch ohne Vorliegen einer Nichtkonformität eintreten.
Korrekturmaßnahme, 3.36, beseitigt die Ursachen einer Nichtkonformität oder eines Vorfalls. 10.1 verlangt, Möglichkeiten zur Verbesserung zu bestimmen und notwendige Maßnahmen durchzuführen, um die beabsichtigten Ergebnisse zu erreichen. 10.2 verlangt Prozesse für Berichterstattung, Untersuchung und Maßnahmen. Wenn ein Vorfall oder eine Nichtkonformität auftritt, muss die Organisation rechtzeitig reagieren, unter Beteiligung der Beschäftigten und unter Einbeziehung anderer relevanter interessierter Parteien die Notwendigkeit von Korrekturmaßnahmen bewerten, bestehende Beurteilungen von SGA-Risiken und anderen Risiken soweit angemessen überprüfen, Maßnahmen in Übereinstimmung mit der Hierarchie in 8.1.2 und dem Änderungsmanagement in 8.1.3 bestimmen und durchführen, vor dem Ergreifen von Maßnahmen die SGA-Risiken neuer oder geänderter Gefährdungen beurteilen, die Wirksamkeit überprüfen und das System ändern, sofern erforderlich. Korrekturmaßnahmen müssen den Auswirkungen oder möglichen Auswirkungen angemessen sein. Die Hierarchie und der Vorfallprozess stehen in dieser Norm. Sie werden hier nicht in ISO 9001, ISO 14001, ISO/IEC 27001 oder ISO/IEC 42001 hineingelesen. 10.3 verlangt, die SGA-Leistung zu steigern, eine Kultur zu fördern, die das System unterstützt, die Beteiligung der Beschäftigten an Maßnahmen zur fortlaufenden Verbesserung zu fördern, relevante Ergebnisse an Beschäftigte und, wo vorhanden, ihre Vertreter zu vermitteln, und dokumentierte Information als Nachweis der fortlaufenden Verbesserung aufrechtzuerhalten und aufzubewahren. Die Ausführung steht in 45001-16.
ISO/IEC 27001:2022. 10.1 ist ein Satz: Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit fortlaufend verbessern. 10.2 verlangt zu reagieren und, soweit anwendbar, zu steuern und zu korrigieren und mit den Folgen umzugehen; die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen zu bewerten; jede nötige Maßnahme umzusetzen; die Wirksamkeit zu überprüfen; das System zu ändern, soweit nötig. Einen Punkt zur Aktualisierung der Risiken und Chancen enthält 10.2 nicht. Korrekturmaßnahmen müssen den Auswirkungen der aufgetretenen Nichtkonformitäten angemessen sein. Abschnitt 10 nennt Informationssicherheitsvorfälle nicht. Planung und Behandlung von Ereignissen und Vorfällen stehen in A.5.24 bis A.5.28 und in A.6.8, soweit diese Maßnahmen nach 6.1.3 notwendig sind. Ein Vorfall ist damit keine Nichtkonformität unter dem Namen des Abschnitts 10. Die Ausführung steht in 27001-11.
ISO/IEC 42001:2023. 10.1 ist ein Satz: Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des KI-Managementsystems fortlaufend verbessern. 10.2 verlangt zu reagieren und, soweit anwendbar, die Nichtkonformität zu steuern und zu korrigieren und mit den Folgen umzugehen; die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen zu bewerten, durch Überprüfung, Bestimmung der Ursachen und Bestimmung, ob ähnliche Nichtkonformitäten bestehen oder auftreten können; jede nötige Maßnahme umzusetzen; die Wirksamkeit zu überprüfen; das System zu ändern, falls nötig. Einen Punkt zur Aktualisierung von Risiken und Chancen enthält 10.2 nicht. Korrekturmaßnahmen müssen den Auswirkungen angemessen sein. Einen Abschnitt zu Vorfällen enthält Abschnitt 10 nicht. Kommunikation von Vorfällen an Nutzer ist A.8.4, wenn diese Maßnahme notwendig ist. Die Ausführung steht in 42001-10.
Dokumentierte Information: 10.2 der fünf Normen verlangt Nachweis der Art der Nichtkonformitäten und der anschließenden Maßnahmen sowie der Ergebnisse der Korrekturmaßnahmen. ISO 45001 verlangt diesen Nachweis für Vorfälle oder Nichtkonformitäten und verlangt, ihn den betroffenen Beschäftigten, wo vorhanden ihren Vertretern, und anderen relevanten interessierten Parteien zu übermitteln. 10.3 e von ISO 45001 verlangt zusätzlich dokumentierte Information als Nachweis der fortlaufenden Verbesserung. 10.1 von ISO 9001 und ISO 14001 verlangt keine eigene dokumentierte Information.
Nicht in diesem Text: eine Ursachenmethode, eine Frist in Tagen, und die Dreiteilung 10.1, 10.2, 10.3 als Gliederung von ISO 9001:2026 oder ISO 14001:2026. In diesen beiden Ausgaben ist 10.1 die fortlaufende Verbesserung und 10.2 die Nichtkonformität.