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ISO/IEC 42001:2023

42001-08 Unterstützung

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Quelle: ISO/IEC 42001:2023(en), Englisch. Abschnitt 7

7.1 verlangt, die Ressourcen zu bestimmen und bereitzustellen, die für Aufbau, Verwirklichung, Aufrechterhaltung und fortlaufende Verbesserung nötig sind. Die Anmerkung verweist auf A.4 und B.4. Das sind die Referenzmaßnahmen zu Ressourcen des KI-Systems, nicht ein Ersatz für 7.1. Ihr Wortlaut steht in 42001-13.

7.2 richtet sich an Personen, die Arbeit unter dem Einfluss der Organisation verrichten und die KI-Leistung beeinflussen. Leistung meint nach 3.11 je nach Zusammenhang Ergebnisse der KI-Systeme oder des Managementsystems. Die Organisation muss die nötige Kompetenz bestimmen, sicherstellen, dass diese Personen auf Grundlage angemessener Ausbildung, Schulung oder Erfahrung kompetent sind, und soweit anwendbar Maßnahmen ergreifen, um die Kompetenz zu erwerben, und deren Wirksamkeit bewerten. Anmerkung 2 nennt als mögliche Maßnahmen Schulung, Mentoring, Versetzung, Einstellung oder Vertrag. „Can“. Anmerkung 1 verweist für menschliche Ressourcen und Fachwissen auf B.4.6.

7.3 verlangt, dass Personen, die Arbeit unter dem Einfluss der Organisation verrichten, sich bewusst sind der KI-Politik, ihres Beitrags zur Wirksamkeit einschließlich des Nutzens verbesserter KI-Leistung, und der Folgen, wenn die Anforderungen des Systems nicht erfüllt werden. Eine Liste wie das Zurückziehen aus einer Gefahrensituation in ISO 45001 steht hier nicht.

7.4 verlangt, die interne und externe Kommunikation zum System zu bestimmen, einschließlich worüber, wann, mit wem und wie kommuniziert wird. Einen eigenen Punkt „wer kommuniziert“ enthält 7.4 nicht. Eine Pflicht, auf eingehende Äußerungen zu reagieren, steht in 7.4 nicht. Kommunikation von Vorfällen an Nutzer ist, wenn notwendig, die Maßnahme A.8.4, siehe 42001-16.

7.5.1 verlangt, dass das System die von diesem Dokument geforderte dokumentierte Information enthält und diejenige, welche die Organisation als notwendig für die Wirksamkeit bestimmt. Der Umfang kann sich unterscheiden wegen Größe und Art der Tätigkeiten, wegen der Komplexität der Prozesse und wegen der Kompetenz der Personen.

7.5.2 verlangt beim Erstellen und Aktualisieren, Kennzeichnung und Beschreibung, Format und Medium sowie Überprüfung und Genehmigung auf Eignung und Angemessenheit sicherzustellen.

7.5.3 verlangt, die erforderliche dokumentierte Information so zu lenken, dass sie verfügbar und für die Verwendung geeignet ist, wo und wann sie gebraucht wird, und dass sie angemessen geschützt wird. Soweit anwendbar sind Verteilung, Zugriff, Auffinden und Verwendung, Speicherung und Erhaltung einschließlich Lesbarkeit, Lenkung von Änderungen sowie Aufbewahrung und Verfügung zu behandeln. Dokumentierte Information externer Herkunft, die für Planung und Betrieb notwendig bestimmt wurde, muss soweit angemessen gekennzeichnet und gelenkt werden. Zugriff kann eine Entscheidung über nur Lesen oder über Lesen und Ändern bedeuten.

Ein Handbuch unter einem bestimmten Titel fordert 7.5 nicht.

Dokumentierte Information: Angemessene dokumentierte Information muss als Nachweis der Kompetenz verfügbar sein (7.2). Im Übrigen bestimmt 7.5, was das System enthält und wie Information erstellt, aktualisiert und gelenkt wird. Welche Nachweise einzelne Abschnitte verlangen, steht im jeweiligen Artikel.

Nicht in diesem Text: ein Schulungsplan als Formular, eine Aufbewahrungsfrist, und der Inhalt von B.4.6 als Soll-Liste der Berufsrollen. Die Rollenbeispiele dort sind Anleitung, siehe 42001-13.