Erläuterungen zu ISO/IEC 42001:2023
Quelle ist ISO/IEC 42001:2023(en). Titel: Information technology — Artificial intelligence — Management system. Erarbeitet hat sie das…
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Quelle: ISO/IEC 42001:2023(en), Englisch. 6.2, 6.3
6.2 verlangt, KI-Ziele auf relevanten Funktionen und Ebenen festzulegen. Die Ziele müssen:
a) mit der KI-Politik übereinstimmen;
b) messbar sein, sofern durchführbar;
c) anwendbaren Anforderungen Rechnung tragen;
d) überwacht werden;
e) kommuniziert werden;
f) soweit angemessen aktualisiert werden;
g) als dokumentierte Information verfügbar sein.
Bei der Planung muss die Organisation bestimmen, was getan wird, welche Ressourcen erforderlich sind, wer verantwortlich ist, wann es abgeschlossen ist und wie die Ergebnisse bewertet werden.
Die Anmerkung sagt, eine nicht abschließende Liste von KI-Zielen mit Bezug zum Risikomanagement stehe in Anhang C. Maßnahmen zum Bestimmen von Zielen für verantwortliche Entwicklung und Nutzung stünden in A.6.1 und A.9.3, die Anleitung in B.6.1 und B.9.3. Anhang C ist informativ, siehe 42001-19. Ein Ziel zu jedem Beispiel in Anhang C fordert 6.2 nicht.
6.3 besteht aus einem Satz: bestimmt die Organisation die Notwendigkeit von Änderungen am KI-Managementsystem, müssen die Änderungen geplant durchgeführt werden. Eine Liste von Gesichtspunkten, eine eigene dokumentierte Information und ein Abschnitt zur Beurteilung vor der Änderung stehen in 6.3 nicht. Geplante und unbeabsichtigte Änderungen im Betrieb stehen zusätzlich in 8.1, siehe 42001-09. Wesentliche Änderungen lösen die Durchführung von Risikobeurteilung und Folgenabschätzung nach 8.2 und 8.4 aus.
Dokumentierte Information: Die KI-Ziele müssen als dokumentierte Information verfügbar sein (6.2). 6.3 verlangt keine eigene.
Nicht in diesem Text: Zielwerte als Zahlenvorgabe und die sieben Gesichtspunkte, die ISO 9001:2026 in 6.3 aufzählt. Hier gilt der eine Satz von 6.3. Anhang C ist keine Pflichtliste von Zielen.